Mitglied im VAF Bundesverband Telekommunikation kann werden, wer
- sich dem Qualitätsgedanken verpflichtet fühlt,
- in das Handelsregister eines Amtsgerichtes eingetragen oder Mitglied einer Handwerkskammer ist,
- seinen Umsatz maßgeblich in den nachstehenden Geschäftsbereichen tätigt und in der Lage ist, Service wie Beratung, Planung sowie insbesondere Installation und Wartung in diesen Geschäftsfeldern zu erbringen:
- Telekommunikations- und Informationstechnik,
- Datennetztechnik,
- Gefahrenmeldetechnik.
Sind sie interessiert? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Dafür können Sie auch das Kontaktformular im Menü "Kontakt" auf dieser Website nutzen.